Ziffer 1, 2 und 4 des Beschwerdeentscheids vom 24. Oktober 2023 sind damit in Rechtskraft erwachsen. Mit Verfügung vom 23. November 2023 des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern wurde die GSI aufgefordert, die Vorakten und eine Beschwerdevernehmlassung einzureichen.