10/11 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.2010 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 24. Juli 2023 wird gutgeheissen. 2. Die Verfügung vom 12. Juli 2023 wird insofern aufgehoben, als CHF 971.25 als Einnahmen angerechnet werden.