Es drängt sich somit eine analoge Anwendung auf die Asylsozialhilfe auf. Der GBL in der Asylsozialhilfe fällt rund 30 % tiefer aus als die ordentliche Sozialhilfe.28 Wird der in der ordentlichen Sozialhilfe angewendete Betrag für die Vermögensbildung um 30 % gekürzt, entspräche dies rund CHF 2'800.00, die als Orientierung für eine maximale Vermögensbildung in der Asylsozialhilfe beigezogen werden können.29 Damit würde den betroffenen Personen ermöglicht, Ersparnisse im Hinblick auf grössere Rechnungen oder grössere Investitionen wie ein Laptop oder eine Zahnbehandlung zu bilden.