5. Vermögensfreibetrag 5.1 Vorliegend hat die Vorinstanz der Beschwerdeführerin CHF 971.23 als Vermögen im Budget Juli 2023 angerechnet, da ihr Vermögen Ende Februar 2023 den gemäss den Kantonalen Vorgaben und Praxishilfen vorgegebenen Vermögensfreibetrag von CHF 200.00 um diesen Betrag überstiegen hat.17 Im Folgenden ist zu prüfen, ob die Vorinstanz der Beschwerdeführerin zu Recht Vermögen als Einkommen im Budge Juli 2023 angerechnet hat.