Es seien ihr für Juli 2023 somit CHF 789.80 ausbezahlt worden. Zusammen mit der Budgetverfügung sei der Beschwerdeführerin eine Rückerstattungsvereinbarung über den Vermögensüberschuss von CHF 971.23 zugestellt worden. Durch die gegen die Verfügung erhobene Beschwerde habe sie ihr Einverständnis zur Rückerstattungsvereinbarung zurückgezogen.