Die Ausgaben, welche die Beschwerdeführerin gemäss Asylsozialhilfebudget vom 12. Juli 2023 selbst bestreiten müsse, würden sich auf CHF 1’761.00 belaufen (Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) von CHF 696.00, Nettomiete von CHF 885.00 und Mietnebenkosten von CHF 180.00). Ziehe man vom Vermögen gemäss Kontoauszug den GBL ab (Mietzins und Nebenkosten seien bereits im Vormonat beglichen worden), resultiere ein Betrag von CHF 1'171.23. Nach Abzug des Vermögensfreibetrags von CHF 200.00 verbleibe ein Vermögensüberschuss von CHF 971.23, welcher im Budget Juli 2023 der Beschwerdeführerin einmalig angerechnet worden sei. Es seien ihr für Juli 2023 somit CHF 789.80 ausbezahlt worden.