3.3 In der Beschwerdeantwort vom 30. August 2023 führte die Vorinstanz aus, im Rahmen der Vermögensprüfung, welche sie gegenwärtig für Personen mit Status S vornehme, würden die Kontoauszüge der unterstützten Personen überprüft. Würden sie einen Kontostand aufweisen, welcher über dem Vermögensfreibetrag liege, müsse der übersteigende Anteil für den Lebensunterhalt verbraucht werden. Der Vermögensfreibetrag betrage für eine alleinstehende Person wie die Beschwerdeführerin CHF 200.00. Die Beschwerdeführerin verfüge über ein Konto bei der PostFinance welches am 28. Februar 2023 einen Saldo von CHF 1'867.23 aufgewiesen habe.