Standesordnung der FMH als auch bei den Richtlinien der SAMW handelt es sich um Rechtsetzung durch Private.44 Die Standesordnung stellt demnach kein staatliches Recht dar. Es handelt sich vielmehr um privatrechtliche Regelungen zwischen der FMH als Verein nach Art. 60 ff. ZGB45 und den ihr angehörenden Ärztinnen und Ärzten, für welche sie verbindlich sind. Die Bestimmungen der Standesordnung gelten somit nur für Ärztinnen und Ärzte, die Mitglied der FMH sind. Sie sind zudem auch für Mitglieder nur soweit verbindlich, als das staatliche Recht keine gegenteiligen zwingenden Vorschriften