6.1 Der Beschwerdeführer verlangt von der Vorinstanz eine schriftliche Bestätigung darüber, dass er sämtliche SAMW-Richtlinien, welche ethische Forderungen und oder Postulate enthalten, für seine medizinischen Behandlungen im Kanton Bern, gültig abgewählt habe. Nachfolgend ist zu prüfen, ob die Vorinstanz für die Ausstellung einer solchen Bestätigung zuständig ist.