Wird die Behörde mit einer Rechtsvorkehr befasst (Gesuch, Klage, Rechtsmittel), hat sie im Rahmen des Eintretens darüber zu befinden, ob die entsprechenden Voraussetzungen insbesondere die sachliche Zuständigkeit erfüllt sind.37 Die üblichen Voraussetzungen für das Eintreten auf ein Gesuch, eine Beschwerde oder Klage bzw. Appellation sind vereinbar mit der Rechtsweggarantie.38 6. Würdigung