3/13 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.1145 2. Streitgegenstand Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Nichteintretensverfügung der Vorinstanz vom 27. März 2023. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz zu Recht nicht auf das Gesuch des Beschwerdeführers eingetreten ist. 3. Verletzung des rechtlichen Gehörs