3. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 21. April 2023 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er Folgendes: 1. Es sei die Verfügung des Gesundheitsamts Bern vom 27. März 2023 (Entscheid über das Gesuch von A.___) aufzuheben. 2. Es sei das Gesuch von A.___ vom 17. Februar 2023 betreffend Nichtanwendungsbestätigung durch die Be- schwerdeinstanz inhaltlich zu beurteilen (reformatorischer Entscheid). 3. Eventualiter zu Rechtsbegehren Nr. 2 sei der Streitgegenstand an die Vorinstanz zurückzuweisen, mit der