tionierungen von FMH-Mitgliedern ergeben. » 2. Das vorliegende Gesuch sei im beschleunigten Verfahren zu behandeln und es sei demzufolge dem Gesuchsteller die Bestätigung gemäss Rechtsbegehren 1 innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Gesuchs auszustellen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. Auslagen und MwSt.) zu Lasten des Staates. 2 2. Mit Verfügung vom 27. März 2023 ist die Vorinstanz auf das Gesuch des Beschwerdeführers mangels Zuständigkeit nicht eingetreten. 3