4.8 Zudem kann bei einer notwendigen Zahnbehandlung, auch wenn diese etwas weiter geht, als das, was von der Sozialhilfe finanziert würde, keine Rede von einer deutlichen Besserstellung gegenüber Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen oder luxuriösen Komfortsituation wie beispielsweise eine Schönheitsoperation sein. Die vorgenommene Zahnbehandlung ist damit auch nicht unbillig. 23 Erläuterung a) zu SKOS-Richtlinie C.6.5. 24 Beschwerdevernehmlassung vom 1. Juni 2023, S. 2 25 Kostenschätzung vom 22. April 2021 (Beschwerdevernehmlassungsbeilage)