Aufgrund der vielen Zahnbehandlungen ist bei der Beschwerdeführerin von einem schlechten Allgemeinzustand der Zähne auszugehen. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ohne umfassende Zahnbehandlung in absehbarer Zukunft weitere Behandlungen notwendig geworden wären, welche letztlich von der Sozialhilfe hätten getragen werden müssen. Indem die Beschwerdeführerin bereits nun eine umfassende Zahnbehandlung vorgenommen hat, hat sie zukünftige Behandlungen vorweggenommen und die Sozialhilfe entlastet. Folglich stimmt die gesamte Zahnbehandlung mit der Zielsetzung der Sozialhilfe überein.