4.6 Die von der Beschwerdeführerin eingereichte Kostenschätzung vom 22. April 2021 belief sich sogar auf CHF 3'651.40 und wurde vom Vertrauensarzt der Vorinstanz gekürzt.25 Zahnbehandlungen werden von der Sozialhilfe nur in einem beschränkten Umfang übernommen. Dass die Vorinstanz nicht für die gesamte Zahnbehandlung eine Kostengutsprache erteilte, bedeutet aber nicht, dass diese nicht mit der Zielsetzung der Sozialhilfe übereinstimmt. Aufgrund der vielen Zahnbehandlungen ist bei der Beschwerdeführerin von einem schlechten Allgemeinzustand der Zähne auszugehen.