4.4 Kosten für jährliche Kontrolle, Dentalhygiene und Schmerzbehandlungen gehören zur materiellen Grundsicherung und sind als grundversorgende situationsbedingte Leistungen zu übernehmen. Weitere Behandlungen sind als grundversorgende situationsbedingte Leistungen zu übernehmen, sofern diese in einer einfachen, wirtschaftlichen und zweckmässigen Weise erfolgen. Vor diesen Behandlungen ist ein Kostenvoranschlag einzuholen und dem Sozialhilfeorgan mit dem Antrag um Kostenübernahme vorzulegen. Der Kostenvoranschlag soll auch über das Behandlungsziel Auskunft geben.22