Zu den Einnahmen gehören alle geldwerten Zuflüsse, die einer unterstützten Person zur Verfügung stehen. Dazu gehören unter anderem freiwillige Zuwendungen Dritter, sofern keine Ausnahme gewährt wird.12 3.2.2 Betreffend die Anrechnung von freiwilligen Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, gibt es keine einheitliche Praxis.13 Eine etablierte Formel lautet, dass vom Grundsatz der Anrechnung generell dann abzusehen ist, wenn sich (kumulativ) die Zuwendungen in