2. Mit Verfügung vom 23. März 2023 verpflichtete die Vorinstanz die Beschwerdeführerin, die freiwillige Leistung Dritter im Umfang von CHF 4'000.00, welche die Beschwerdeführerin für eine Zahnbehandlung erhalten hat, zurückzuerstatten. Die unrechtmässig bezogenen Leistungen werden der Beschwerdeführerin monatlich in 17 Raten à CHF 224.25 und in einer Rate à CHF 187.75 vom Budget abgezogen. 3. Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 17. April 2023 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie sinngemäss, die Verfügung vom 23. März 2023 sei aufzuheben.