Bei Praktika und berufliche Integration-Einsätzen mit Einarbeitungszuschüssen (EAZ) ist klar von Erwerbscharakter auszugehen. Bei Einsätzen mit Erwerbscharakter ist zu beachten, dass ein Entgelt im Rahmen der Leistungsfähigkeit der betroffenen Person gemäss den Rahmenbedingungen für Integrations- und Beschäftigungsprogramme im Kanton Bern oder den geltenden GAV-Bestimmungen entrichtet wird.65