Dies könne im Lichte von Rechtssicherheit und Vertrauensschutz nicht sein. Gemäss der zitierten bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 128 V 20) werde eine Rente auch bei damaliger Nichtleistung der entsprechenden Beiträge ausgerichtet, sofern der Tätigkeit Erwerbscharakter zugekommen sei.60 4.1.4 Duplik vom 10. Mai 2023