Der Feststellung zugänglich sind jedoch Tatsachen, an welche juristische Qualifikationen geknüpft bzw. die mit Rechtsfolgen verbunden sind. Im Einzelfall kann die Abgrenzung von tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen Mühe bereiten. Dies trifft namentlich zu bei Rechtsbegriffen, welche zugleich auch Tatsachen umschreiben. 43