An einem praktischen Nutzen fehlt es beispielsweise, wenn nur abstrakte (d.h. nicht fallbezogene) Fragen aufgeworfen oder Probleme von rein theoretischem Interesse zur Diskussion gestellt werden.38 Nicht erforderlich ist hingegen, dass das Interesse ein rechtlich geschütztes ist; auch ein rein tatsächliches genügt, beispielsweise ein wirtschaftliches oder ideelles. Das bedeutet, dass das wahre Interesse der beschwerdeführenden Person mit demjenigen Interesse,