3.1.2.2 Die Beschwerdebegründung und die darin enthaltene Rügen können zum besseren Verständnis der Anträge hilfsweise herangezogen werden.32 Vorliegend stellte der Beschwerdeführer im Rechtsbegehren 2 den sinngemässen Antrag, es sei festzustellen, dass Beschäftigungsprogramme mit Erwerbscharakter vorgelegen haben. 33 Der Beschwerdeführer erklärte mehrfach, dass es nicht um die Nachzahlung von AHV-Beiträgen gehe.34 In den Schreiben vom 7. und