14. Mit Verfügung vom 14. Juni 2023 wurden dem Beschwerdeführer die vollständigen Verfahrensakten (Dossier 2023.GSI.1083 und Vorakten) zur Einsicht zugestellt. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, seinen Aufenthaltsstatus im fraglichen Zeitraum zu dokumentieren und es wurde ihm Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen gewährt. 15. Mit Schreiben vom 19. Juli 2023 reichte der Beschwerdeführer Unterlagen betreffend den Aufenthaltsstatus und Schlussbemerkungen ein. Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen