16/17 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.1021 III. Entscheid 1. Die Beschwerde der A.___ vom 4. April 2023 wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1’500.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 3. Parteikosten werden keine gesprochen.