5.6 Mit ihrem Eventualantrag verlangt die Beschwerdeführerin, dass die Sache zur Neuberechnung und zum anschliessenden erneuten Erlass einer Verfügung an die Vorinstanz zurückzuweisen sei, falls das Hauptbegehren in betraglicher Hinsicht als ungenügend erachtet werden sollte. Wie aus Ziff.