5.4 Die Vorinstanz hat der Beschwerdeführerin zugesichert, dass sie beim Auffangen der ungedeckten Kosten (Miete und Löhne) bis zum Ablauf des Mietvertrags, d.h. bis zum 30. November 2022 Unterstützung biete. Indem die Vorinstanz mit Verfügung vom 3. März 2023 einen zusätzlichen Staatsbeitrag in der Höhe von CHF 15'012.00 für die nicht durch den Schwankungsfonds und die freien Spenden gedeckten Liquidationskosten (exklusiv den nicht bezogenen Ferien, den Löhnen für Dezember 2022 und den Sozialversicherungsbeiträgen) gewährte, ist sie dieser Zusicherung vollumfänglich nachgekommen.