Die Aufstellung sollte Personalkosten (inkl. allfällige Ferienguthaben und Überstunden), Mietkosten, Abriss Werkstatt, Bewertung der noch vorhandenen mobilen Sachanlagen (Verkaufswerte) etc. enthalten.45 In der von der Beschwerdeführerin eingereichten Zwischenabrechnung per 30. Juni 2022 waren keine Ferienguthaben ausgewiesen, auch nicht solche für das Jahr 2022. Entsprechend durfte die Vorinstanz davon ausgehen, dass keine Ferienguthaben der Mitarbeitenden bestehen.