5.1.3 Was die geltend gemachten nicht bezogenen Ferien für das Geschäftsjahr 2022 anbelangt, so ist Folgendes festzuhalten: Die Vorinstanz hat die Beschwerdeführerin anlässlich des Gesprächs vom 28. Juni 2022, an welchem C.___ und D.___ persönlich anwesend waren, dazu aufgefordert, bis zum 15. Juli 2022 eine Aufstellung der Kosten einzureichen. Die Aufstellung sollte Personalkosten (inkl. allfällige Ferienguthaben und Überstunden), Mietkosten, Abriss Werkstatt, Bewertung der noch vorhandenen mobilen Sachanlagen (Verkaufswerte) etc. enthalten.45