5.1.1 Mit der zeitlichen Abgrenzung soll sichergestellt werden, dass ungeachtet der Geldflüsse die Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet werden.39 Aufgrund der periodengerechten Abgrenzung und weil sich Leistung und Gegenleistung am Abschlussstichtag nicht immer ausgleichen, entstehen Rechnungsabgrenzungsposten. Nebst der periodengerechten Ermittlung des Erfolges dienen diese Posten zur korrekten und vollständigen Ermittlung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens. Diese Posten sind in der Bilanz separat auszuweisen.40 Bei der passiven Rechnungslegung sind namentlich nicht bezogene Ferien der Arbeitnehmenden zu berücksichtigen.