957a Ziff. 1 OR32 alle Geschäftsvorfälle und Sachverhalte erfasst sein müssten, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanzierungs- und Ertragslage des Unternehmens (wirtschaftliche Lage) notwendig seien. Ferner seien Aufwände und Erträge nach Art. 958b Ziff. 1 OR in zeitlicher und sachlicher Hinsicht abzugrenzen. Aufgelaufene Überzeit- und Ferienguthaben seien jährlich abzugrenzen, damit die Jahresrechnung vollständig und korrekt erstellt werden könne. Gemäss der Jahresrechnung 2021 seien keine Ferienguthaben von C.___ und D.___ abgegrenzt worden. Auch im Zwischenabschluss per 30. Juni 2022 seien keine aufgelaufenen Ferienguthaben berücksichtigt gewesen.