Die Vorinstanz führt zusammengefasst aus, dass der Schwankungsfonds in der Höhe von CHF 101'494.00, die freien Spenden im Umfang von CHF 14'337.00 und der von ihr gutgeheissene Betrag von CHF 15'012.00 ausreichend seien, um die offenen Kosten (Miete und Löhne) bis zum Ablauf des Mietvertrags per 30. November 2022 zu decken.31 Bezüglich der von der Beschwerdeführerin geltend gemachten nicht bezogenen Ferien von C.___ und D.___ hält die Vorinstanz fest, dass in einer Buchhaltung gemäss Art. 957a Ziff.