nicht aber Anspruch auf Abgeltungen in einer bestimmten Höhe. Die Bemessung der Abgeltungen (in casu der Beiträge an die Kosten der Liquidation) muss indes nach den formell- und materiell-rechtli- chen Vorgaben sowie unter Einhaltung des gesetzlichen Ermessens- und Beurteilungsspielraumes erfolgen. Dies ist im Folgenden zu prüfen. 4. Argumente der Verfahrensbeteiligten 4.1 Argumentation der Vorinstanz