2.4 Die Beschwerdeführerin begehrt im Rahmen ihrer Beschwerde an, ihr sei ein zusätzlicher Staatsbeitrag für das Jahr 2022 im Umfang von CHF 107'546.00 zu gewähren. Aufgrund des in Rechtskraft erwachsenen und vorliegend nicht strittigen Staatsbeitrags von CHF 15'012.00 beschränkt sich der Streitgegenstand vorliegend auf die Frage, ob der Beschwerdeführerin ein zusätzlicher Staatsbeitrag für das Jahr 2022 in der Höhe von CHF 92'534.00 zu gewähren sei. 3. Gesetzliche Grundlagen 3.1. Anwendbares Recht