6. Mit Verfügung vom 3. März 2023 wies die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführerin vom 19. Dezember 2022 um Gewährung eines zusätzlichen Staatsbeitrags für das Jahr 2022 im Umfang von CHF 107'546.00 ab (Dispositiv-Ziffer 1), hiess indes einen zusätzlichen Staatsbeitrag von CHF 15'012.00 gemäss bereinigter Erfolgsrechnung zwecks Finanzierung der Unterdeckung gut (Dispositiv-Ziffer 2).9 7. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 4. April 2023 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren:10 1. Ziffer 1 der Verfügung der Vorinstanz vom 3. März 2023 sei aufzuheben.