5. Am 19. Dezember 2022 stellte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um Gewährung eines zusätzlichen Staatsbeitrags in der Höhe von mindestens CHF 223'376.90 zwecks Deckung des – in der provisorischen Bilanz und Erfolgsrechnung für das Jahr 2022 einstweilen ausgewiesenen – Reinverlusts. Ergänzend hielt die Beschwerdeführerin fest, dass sich der effektiv erforderliche Betrag allenfalls noch erhöhen könne und dies sobald wie möglich mitgeteilt werde.8