2. Seit dem 1. September 2022 werden keine Personen mehr in der Institution der Beschwerdeführerin betreut.2 Alle Abgeltungen gemäss Leistungsvertrag sind durch den Kanton Bern erfolgt. Darüber hinausgehend hat die Vorinstanz mit E-Mail vom 22. April 2022 sowie im Aufsichtsbericht vom 4. Mai 2022 der Beschwerdeführerin die Unterstützung beim Auffangen der ungedeckten Kosten (Miete und Löhne) bis zum Ablauf des Mietvertrags zugesichert.3