Nach dem Geschriebenen ist der Fall FID 3087761 demnach der Leistungsgruppe (SPLG-Systematik Akutsomatik) GYNT zuzuordnen. Es handelt sich somit um eine stationäre Behandlung ohne Leistungsauftrag gemäss kantonaler Spitalliste, für welche der Kantonsanteil nach Art. 49a KVG nicht zu vergüten ist. Die Beschwerde ist damit abzuweisen.Kosten