6.1 Die Leistungsaufträge der Beschwerdeführerin ergeben sich aus der Verfügung des Regierungsrates vom 8. Mai 2019.19 Gemäss dieser hat die Beschwerdeführerin für den Standort X.___ einen Leistungsauftrag für die Leistungsgruppe (SPLG-Systematik Akutsomatik) GYN1 Gynäkologie. Für die Leistungsgruppe GYNT Gynäkologische Tumore hat sie dagegen keinen Leistungsauftrag.20