Die Vorinstanz komme weiterhin zum Schluss, dass es sich beim angefochtenen Fall FID 3087761 um einen «Verstoss» im Sinne des KVG handle. Die Beschwerdeführerin habe keinen Leistungsauftrag im Bereich GYNT am Standort X.___ und hätte diesen Fall demzufolge nicht zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) durchführen dürfen. 12 Internationales Diagnoseverzeichnis 13 Schweizerischer Operationskatalog 14 vgl. Vorakten p. 7 15 vgl. Vorakten p. 9 16 vgl. Vorakten p. 53