In der Beschwerdevernehmlassung vom 16. März 2022 erläutert die Vorinstanz die Grundlagen für das Leistungsauftragscontrolling. Demnach verwende sie für das Leistungsauftragscontrolling die im aktuellen Jahr gültige Groupersoftware-Version des Kantons Zürich, die sie käuflich erwerbe. Massgebend für die Prüfung des vorliegenden Falls sei die Groupersoftware für das Jahr 2020. Mit dieser würden die durch die Listenspitäler nach den vorgenannten ICD12- und CHOP13-Codes codierten Behandlungen den einzelnen Leistungsgruppen (SPLG-Systematik Akutsomatik) zugeordnet.