2. Das AIS wird angewiesen, den Übertrag des Dossiers der Beschwerdeführerin von der Vorinstanz an F.___ innert 30 Tagen nach Eröffnung dieses Entscheids zu vollziehen. 3. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 4. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Beschwerdeführerin, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Einschreiben ‒ AIS, per Kurier Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion