5.6 Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeführerin am 15. März 2022 Mutter geworden ist. Sie hat sich, nachdem ihr Ehemann gewalttätig wurde, von ihm getrennt und in C.___ einen Neuanfang gewagt und dort eine neue Familie gegründet.43 Das Ziel der Beschwerdeführerin ist es nun, möglichst rasch ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und eine Arbeitsstelle zu finden. Damit die Beschwerdeführerin ihre Integrationsziele weiter verfolgen und erste Berufserfahrungen sammeln kann, beispielsweise bei J.___ im Programm «K.___», wo sie sich bereits beworben hat,44 wird sie in absehbarer Zeit auf Betreuungsangebote für ihren rund sechs Monate alten Sohn angewiesen sein.