- Erreichbarkeit des regionalen Partners: Nach dem Umzug in einen neuen Perimeter müsse die Erreichbarkeit des Standorts des regionalen Partners weiterhin innerhalb vertretbarer Zeit möglich sein. - Notwendigkeit regionaler Verankerung und Vernetzung des regionalen Partners: Wenn für die Integrationsförderung und Fallführung eine enge Betreuung erforderlich sei (meist mit Fokus auf die soziale Integration) und dabei wichtig sei, dass der fallführende regionale Partner regional verankert und vernetzt sei (Kenntnis von lokalen Angeboten).