4.9 Das AIS bezieht sich in seinem Fachbericht vorwiegend auf das «Detailkonzeption Neustrukturierung Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern»32 sowie die Ausschreibungsunterlagen. Bei diesen beiden Unterlagen handelt es sich weder um gesetzliche Grundlagen noch um Materialien, die zur Auslegung und Lückenfüllung beigezogen werden dürfen. Die obigen Ausführungen zum Organisationswechsel (E. 4.1 ff.) stimmen jedoch im Ergebnis weitgehend mit jenen des AIS überein, wonach eine durchgehende Fallführung zentral ist und ein Organisationswechsel die Ausnahme bildet. Nachfolgend ist zu prüfen, welche Gründe einen Organisationswechsel ausnahmsweise rechtfertigen.