4.8 Dass ein Organisationswechsel nur ausnahmsweise und nicht automatisch bei jedem Umzug in einen anderen Perimeter gewährt wird, ist auch aus rein praktischen Gründen zu befürworten. Die «Dossierübergabe» zwischen zwei regionalen Partnern erfolgt gemäss dem Fachbericht des AIS aus datenschutzrechtlichen Gründen mittels Übergabebericht. Eine effektive Übergabe des vollständigen Sozialhilfedossiers ist nicht zulässig. Folglich ist nebst einem Wissensverlust mit Wartezeiten, Doppelspurigkeiten und Leerläufen zu rechnen, was sich wiederum negativ auf den Integrationsprozess auswirken kann.31