12/18 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2022.GSI.848 4.7 Eine weitere Zielsetzung des SAFG ist die rasche Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in eine berufliche Ausbildung.30 Demzufolge dürften insbesondere Gründe, die die Fallführung oder die Erreichung der Integrationsziele erschweren oder verunmöglichen, relevant sein für den Entscheid, ob ein Organisationswechsel angezeigt ist oder nicht.