Weiter ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen, dass das SOA (Sozialamt; heute: AIS) auf Antrag des regionalen Partners über einen Zuständigkeitswechsel entscheidet. 27 Aus diesen Präzisierungen in den Ausschreibungsunterlagen kann gefolgert werden, dass ein Organisationswechsel nicht generell ausgeschlossen werden sollte und somit die fehlende gesetzliche Regelung kein qualifiziertes Schweigen, sondern eine planwidrige Unvollständigkeit (d.h. eine echte Lücke) ist. Diese ist nachfolgend unter Berücksichtigung der dem SAFG zu Grunde liegenden Zielsetzungen und Werte zu füllen.