4.5 Vorliegend gibt das Gesetz keine Antwort auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Organisationswechsel zu gewähren ist. In verschiedenen Unterlagen, wie zum Beispiel in den Ausschreibungsunterlagen, wurde der Organisationswechsel thematisiert und festgehalten, dass die regionalen Partner nach der Erstzuweisung grundsätzlich bis zum Ende der Kantonszuständigkeit für die zugewiesenen Personen verantwortlich bleiben. Weiter ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen, dass das SOA (Sozialamt; heute: AIS) auf Antrag des regionalen Partners über einen Zuständigkeitswechsel entscheidet.